Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tourencenter-Odenwald, Alexander Büchner

Quadtouren und Quadevents:

Allgemeine Geschäftsbedingungen geführten Quad-Touren

1. Allgemeines

Grundlage zur Teilnahme an den geführten Quad-Touren der Firma Tourencenter-Odenwald, Alexander Büchner (nachfolgend Veranstalter) sind ausschließlich die aufgeführten und folgenden Vertragsbedingungen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Die Person, die das Fahrzeug führt (nachfolgend Teilnehmer) erkennt durch ihre Unterschrift auf dem Nutzungsvertrag an, dass sie das Quad in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen und die Einweisung des Tourguides gem. Ziff 3 der AGB verstanden hat. Bei Fahrten unter Alkohol, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erlischt jeder Versicherungsschutz.Die Nutzung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Quads und die Teilnahme an einer Quadtour ist nur denjenigen gestattet, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Haftungsausschlusserklärung durch ihre Unterschrift uneingeschränkt akzeptiert haben.

2. Pflichten und Haftung des Teilnehmers

Für die Führung eines Quads benötigt der Teilnehmer einen gültigen Führerschein Klasse B/3, welcher vor der Tour vorgelegt wird. Der Teilnehmer hat das Quad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften, Betriebsanleitungen und die Straßenverkehrsordnung zu beachten, sowie Störungen am Quad, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können unverzüglich dem Tourguide zu melden und selbst keinen Versuch zu unternehmen, Störungen zu beheben oder sonstige Veränderungen vorzunehmen. Er haftete selbständig und uneingeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während der Fahrtdauer einschließlich aller daraus resultierenden Gebühren und Kosten. Bei Fahrzeugschäden oder Vertragsverletzungen haftet der Fahrer gem. Ziff. 6 der AGBs in voller Schadenhöhe. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche durch Stürze, Verletzungen etc. schließt der Veranstalter im gesetzlich möglichen Rahmen aus. Anweisungen des Tourguides ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung endet die Tour für den entsprechenden Teilnehmer sofort, der bezahlte Tourpreis verfällt als Vertragsstrafe.

3. Pflichten und Haftung des Veranstalters

Das Quad wird in einem einwandfreien, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand an den Teilnehmer übergeben. Er erhält eine ausführliche Einweisung in die technischen Funktionen sowie die Bedienung des Fahrzeuges durch den zuständigen Tourguide. Der Veranstalter haftet nicht für das Fehlerhalten anderer Teilnehmer.

4. Zeit, Dauer und Buchung Touren

Die Zeit und Dauer der Tour richtet sich nach der jeweiligen Tourenbeschreibung. Bei weniger als 5 Teilnehmern kann sich die Tourdauer verringern. Buchungen sind online oder direkt beim Veranstalter möglich.

5. Leistungen des Veranstalters

Die Leistungen richten sich nach der jeweiligen Tourenbeschreibung. Enthalten sind immer das Quad, Helm, Benzin und ein ortskundiger Tourguide. Der Veranstalter ist berechtigt kurzfristig das Tourenprogramm zu verändern, solange die Änderungen für die Teilnehmer zumutbar sind.

6. Versicherung

Die zur Verfügung gestellten Quads – sind lediglich Haftpflicht – aber nicht kaskoversichert. Für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden, haftet dieser gesamtschuldnerisch mit dem Veranstalter im Außenverhältnis, im Innenverhältnis hat jedoch der Teilnehmer den Veranstalter freizustellen. Des Weiteren haftet der Teilnehmer selbständig und uneingeschränkt für alle Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße.

7. Rücktritt / Stornierung

Im Falle der Stornierung oder bei Nichtantritt einer Tourbuchung werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:

– mehr als 7 Kalendertage vor Tourstart: 75% des Tourpreises,

– bei 7 und weniger als 7 Kalendertage vor Tourstart: 100% des Tourpreises.

Die o. g. Stornierungskosten gelten ebenso für die Verringerung von vereinbarten Teilnehmerzahlen.

Die Stornierung kann nur schriftlich (per E-Mail) erfolgen

Ein bereits im Voraus vollständig bezahlter Tourpreis an den Veranstalter ist dem Teilnehmer im Falle des Rücktrittes bei mehr als 7 Kalendertagen insoweit zu 25 % durch den Veranstalter zu erstatten.

Tritt vor oder während der Tour ein technischer Defekt am Quad auf, für den der Teilnehmer nicht zu haften hat, so versucht der Veranstalter ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann dieses nicht gestellt werden, so wird dem Teilnehmer der volle Tourpreis in Form eines Gutscheines erstattet. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Teilnehmers besteht nicht. Ebenso besteht auch für die anderen Teilnehmer kein Schadensersatzanspruch, die infolge des technischen Schadens eine Tourverzögerung hinnehmen mussten.

Der Veranstalter haftet nicht für das Fehlerhalten anderer Teilnehmer.

Muss eine Tour auf Grund eines Unfalls abgebrochen werden, besteht für die anderen Teilnehmer kein Schadensersatzanspruch.

8. Sonstiges

Da die Touren auch bei kaltem und / oder regnerischen Wetter stattfinden können, sind alle Teilnehmer aufgefordert sich entsprechend der Witterung zu bekleiden und gegebenenfalls Ersatzkleidung mitzunehmen.

9 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist 74821 Mosbach. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Wirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht.

Segwaytouren und Segwayevents:

Allgemeine Geschäftsbedingungen Segway-Touren, Segway-Parcours und die Vermietung von Segways

Seit dem 06. Juli 2019 erlaubt die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ die Segway-Nutzung in ganz Deutschland. Der Gesetzgeber hat dazu Vorschriften erlassen, die unter www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mobhv/gesamt.pdf nachzulesen sind.

1. Allgemeines

1.1 Alle Leistungen und Angebote von Tourencenter-Odenwald, Alexander Büchner (Nachfolgend Veranstalter) werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Leistungsangebote

2.1 Der Veranstalter führt Sightseeing-Touren und Segway-Parcours für Events, Park- und Sportfeste sowie Werbeaktionen mit Segways durch. Für alle diese Leistungsangebote gelten die folgenden Bestimmungen. Sie gelten auch, wenn anstelle von Segways alternative Mobilitätshilfen genutzt werden.

2.2 Vertragspartner und Teilnehmer an Segway-Touren und Segway-Parcours werden im Folgenden als Teilnehmer bezeichnet.

2.3 Der Veranstalter hat das Recht, eine Mindestteilnehmerzahl pro Tour festzulegen. Generell ist diese bei min. 2 Teilnehmer. Durch Rabattaktionen, Gutscheine und Sonderaktionen kann die Mindestteilnehmerzahl verändert werden. Der Teilnehmer wird rechtzeitig informiert, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.

3. Teilnahmebedingungen

3.1.Gemäß § 3 eKFV muss der Fahrer zum Führen eines Segway mindestens 14 Jahre alt sein. Außerdem braucht der Teilnehmer für ein Segway keinen Führerschein.

3.2. Für Segway-Touren gilt die Straßenverkehrsordnung.

3.3. Die Nutzung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Segways, die Teilnahme an einer Segway-Tour bzw. einem Segway-Parcours erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Er hat dies durch Unterschrift auf einer Haftungsausschlusserklärung uneingeschränkt zu bestätigen.

4. Sicherheitshinweise für Segway-Touren

4.1. Der Veranstalter möchte alles dafür tun, dass Ihre Segway-Tour zu einem besonderen Erlebnis wird. Jede Tour wird von einem Guide begleitet. Sie erhalten vor Tourbeginn eine Einweisung in die Segway-Fahrweise. Erst wenn Sie sich ausgiebig mit dem Segway-Fahren vertraut gemacht haben und die für den sicheren Umgang im Straßenverkehr nötigen Kenntnisse wie Beschleunigen, Bremsen, Lenken sowie das sichere Auf- und Absteigen erlernt haben und sich fähig fühlen, mit dem Segway eigenverantwortlich und sicher zu fahren, sollten Sie an der Tour teilnehmen. Die Einweisungszeit gehört zur gebuchten Tourdauer.

4.2. Der Guide hat das Recht, nach der Einweisung aus Sicherheitsgründen zu entscheiden, ob ein Teilnehmer nicht mitfahren kann (z. B. wegen unsicheren, die anderen Teilnehmer gefährdenden Fahrens). In diesem Fall erhält der Kunde den gesamten Tourpreis nicht erstattet. Darüber hinaus bestehen keinerlei weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen.

4.3. Befolgen Sie während der Tour unbedingt die Anweisungen Ihres Guides. Folgen Sie ihm in dem von ihm vorgegebenen Tempo oder bitten Sie ihn ggf. das Tempo zu reduzieren. Zusammenstöße von Segways sind unbedingt zu vermeiden! Halten Sie stets ausreichend Abstand zu den anderen Tourteilnehmern, Fahren Sie nicht zu schnell. Rückwärtsfahren, Schaukeln sowie abrupte Drehungen mit dem Segway sind verboten.

4.4. Der Guide hat das Recht, Teilnehmer, die den Sicherheitsanweisungen zuwiderhandeln oder sich und andere durch ihre Fahrweise gefährden, von der Teilnahme an der weiteren Tour auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückvergütung des Tourpreises. Zudem bestehen keinerlei Ansprüche auf Schadenersatzleistungen.

4.5. Sollten Sie die Sicherheitsanweisungen unserer Guides nicht beachten und durch Ihre Fahrfehler eine Beschädigung des Segways herbeiführen, so haften Sie für die entstehenden Schäden einschließlich Folgeschäden wie Einnahmeausfällen, es sei denn, der Schaden wird durch die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Segways reguliert. (vgl. auch Nr. 5 bis 8 dieser AGB)

5. Haftungsausschlusserklärung

5.1 Die Nutzung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Segways und die Teilnahme an einer Segway-Tour ist nur denjenigen gestattet, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Haftungsausschlusserklärung durch ihre Unterschrift uneingeschränkt akzeptiert haben.

5.2 Haftungserklärung des Teilnehmers: Die Teilnahme an der Einweisung und an der Segway-Tour erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Es besteht keine Unfallversicherung für die Teilnehmer und somit erfolgt diesbezüglich auch keine Schadensregulierung durch den Veranstalter. Das Mindestgewicht für die Nutzung des Segway beträgt 45 kg und das Maximalgewicht 110 kg. Bei bestimmten Krankheiten (Epilepsie, Thrombosen, Herz- und Kreislaufkrankheiten etc.) wird eine Teilnahme an der Segway-Tour nicht empfohlen. Das Fahren des Segway ist unter Alkoholeinfluss oder sonstigen Drogen nicht gestattet. Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Aus Sicherheitsgründen führt der Veranstalter nur Touren mit Helmen durch. Diese können gerne mitgebracht oder für 2,- € vor Ort angemietet werden. Schäden an den persönlichen Sachen des Teilnehmers, die im Zuge der Benutzung eines Segways entstehen, werden durch den Veranstalter nicht erstattet. Der Teilnehmer ist für die Folgen von ihm begangener Verkehrsverstöße oder Straftaten während der Segway-Tour verantwortlich und haftet für entstehende Schäden, Gebühren und Kosten, es sei denn, er hat den Verkehrsverstoß nicht zu verantworten. Die Segways haben eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich nur Sach-, Personen- und reine Vermögensschäden Dritter. Der Versicherungsschutz entfällt bei vorsätzlicher, grob fahrlässiger und widerrechtlicher Herbeiführung des Schadensfalls durch den Teilnehmer. In diesem Fall haftet der er uneingeschränkt. Auf Wunsch kann gegen Aufpreis eine Vollkaskoversicherung mit 500€ SB abgeschlossen werden. Der Teilnehmer haftet allerdings uneingeschränkt für Schäden, wenn diese von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

6. Haftung des Veranstalters

6.1 Der Veranstalterhaftet nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

6.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf – sog. Kardinalpflichten); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

6.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Haftpflichtversicherung

7.1 Unsere Segways sind im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung versichert. Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich nur Sach-, Personen- und reine Vermögensschäden Dritter. Der Versicherungsschutz entfällt bei vorsätzlicher, grob fahrlässiger und widerrechtlicher Herbeiführung des Schadenfalls durch den Kunden. In diesem Fall haftet der Kunde uneingeschränkt. Wir sind verpflichtet, im Fall eines Unfalls, Diebstahls oder sonstigen Schadensereignisses eine Schadensmeldung auszufüllen und die Polizei zu verständigen.

8. Kaskoversicherung

8.1 Generell verfügen alle Geräte nur über eine Haftpflichtversicherung. Die Haftung für während der Tour an dem Segway verursachte Schäden oder der Verlust des Fahrzeugs kann durch Zahlung eines Aufpreises vor Tourstart beim Veranstalter mit einer Kaskoversicherung zusätzlich abgesichert werden. Für einen Aufpreis von 10 € kann vor der Tour eine Vollkaskoversicherung mit 500 € SB abgeschlossen werden. Der Kunde haftet allerdings uneingeschränkt für Schäden, wenn diese von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Anmerkung: Es ist im eigenen Interesse des Teilnehmers zu prüfen, ob und in welchem Umfang seine private Haftpflichtversicherung oder bei Firmen die Betriebshaftpflichtversicherung Schadenereignisse absichert.

9. Angebote, Aufträge

9.1. Unsere Angebote sind freibleibend.

9.2. Erteilte Aufträge sind für den Kunden verbindlich.

10. Zahlungsbedingungen

10.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug im Voraus zur Zahlung fällig. Erst mit der Bezahlung erhält die Reservierung ihre Gültigkeit.

10.2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

10.3. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird.

10.4. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Dem Käufer steht auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen oder wegen Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu.

10.5. Kunden, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben gegenüber Segtouren-Odenwald in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.

11. Stornierung bzw. Nichtantritt seitens des Kunden

11.1 Im Falle der Stornierung oder bei Nichtantritt einer Tourbuchung werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:

– mehr als 7 Tage vor Tourstart: 75% des Tourpreises,

– 7 und weniger als 7 Tage vor Tourstart 100% des Tourpreises.

Die o. g. Stornierungskosten gelten ebenso für die Verringerung von vereinbarten Teilnehmerzahlen.

11.2. Die Stornierung kann nur schriftlich (per E-Mail) erfolgen Die o. g. Stornierungskosten gelten ebenso für die Verringerung von vereinbarten Teilnehmerzahlen

11.3. Ein bereits im Voraus vollständig bezahlter Tourpreis an den Veranstalter ist dem Teilnehmer im Falle des Rücktrittes bei mehr als 7 Kalendertagen insoweit zu 25 % durch den Veranstalter zu erstatten.

11.4. Tritt vor oder während der Tour ein technischer Defekt am Fahrzeug auf, für den der Teilnehmer nicht zu haften hat, so versucht der Veranstalter ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann dieses nicht gestellt werden, so wird dem Teilnehmer der volle Tourpreis in Form eines Gutscheines erstattet. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Teilnehmers besteht nicht. Ebenso besteht auch für die anderen Teilnehmer kein Schadensersatzanspruch, die infolge des technischen Schadens eine Tourverzögerung hinnehmen mussten.

11.5. Der Veranstalter haftet nicht für das Fehlerhalten anderer Teilnehmer. Muss eine Tour auf Grund eines Unfalls abgebrochen werden, besteht für die anderen Teilnehmer kein Schadensersatzanspruch.

12. Stornierung seitens des Veranstalters

12.1. Die Segway-Touren finden aus Sicherheitsgründen nicht bei starkem Regen, Unwetter, Glätte, Schnee oder anderen Gefahren statt. In diesen Fällen nimmt Segtouren-Odenwald telefonisch Kontakt mit dem Teilnehmer auf und bespricht die Alternativen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, bei der Buchung eine Mobiltelefonnummer anzugeben. Im Falle der Stornierung durch den Veranstalter Rückerstattung des vollen Tourpreises, Gutscheine behalten ihre Gültigkeit und werden erneut validiert.

12.2 Erfolgt die Leistung des Veranstalters nicht termingerecht, so kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn der Veranstalter dies zu vertreten hat und er zuvor von diesem eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

12.3. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Tour bis 2 Stunden vor Tourbeginn abzusagen oder zu verschieben, wenn folgende Ereignisse die Segway-Tour be- oder verhindern: Behördliche Auflagen, Unfälle oder nicht vorhersehbare Ereignisse, plötzlicher Mitarbeiterausfall, Wetterumschwung.

12.4. Tritt vor oder während der Tour ein technischer Defekt am Segway auf, für den der Teilnehmer nicht zu haften hat, so versucht der Veranstalter ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann dieses nicht gestellt werden, so wird dem Teilnehmer der volle Tourpreis in Form eines Gutscheins erstattet. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Teilnehmers besteht nicht. Dies gilt auch für die anderen Tourteilnehmer, die infolge des technischen Schadens eine Tourverzögerung hinnehmen mussten.

12.5. Muss eine Tour abgebrochen werden, insbesondere bei plötzlichem Auftreten von schlechtem Wetter, oder wegen anderer wichtiger Gründe, so erhält der Kunde den von ihm gezahlten Tourpreis erstattet. Dies gilt nicht, wenn die Tour bereits eine Stunde angedauert hat oder der Kunde gemäß Nr. 4.4. von der Fortsetzung der Tour ausgeschlossen wurde.

13. Umbuchungen

13.1. Aufgrund der starken Nachfrage kann sich die Startzeit verschieben (z.b. wenn vorher eine große Tour stattgefunden hat, Krankheit eines Guides, Panne). Der Veranstalter hat das Recht, die Startzeit bis zu zwei Stunde zu verschieben (früher oder später). Ein Rücktritt von der Buchung ist nicht möglich. Der Veranstalter wird dafür sorgen, dass der Teilnehmer rechtzeitig (wenn möglich 1-2 Tage vor der Tour) informiert wird. In Ausnahmefälle kann eine Verschiebung auch kurzfristig erfolgen. Bei einer Verschiebung über 2 Stunden kann der Teilnehmer entweder umbuchen oder von der Buchung zurücktreten.

14. Datenspeicherung

14.1. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der von Ihnen getätigten Bestellungen genutzt und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Daten unterliegen bei uns dem Bundesdatenschutzgesetz und anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ihre persönlichen Daten, wie Name und Anschrift, werden nur verschlüsselt übertragen. Gemäß § 34 BDSG haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre durch uns gespeicherten Daten sowie gemäß § 35 BDSG das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten bzw. auf Löschung/Sperrung unzulässig gespeicherter Daten. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich jederzeit an unser Team wenden.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.

16. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus Vertragsverhältnissen entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz von Tourencenter-Odenwald.

Limbach, 10.03.2022

Tourencenter-Odenwald

Alexander Büchner

Veranstalter